Endlich sind alle Kartons gepackt und im Transporter verladen. Bevor Sie Ihrer alten Wohnung jedoch endgültig Adieu sagen können, müssen Sie noch zwei grössere Hürden überwinden: Zum einen die mühsame Umzugsreinigung und zum anderen das Übergabeprotokoll. Grundsätzlich gilt hier Folgendes: Damit eine reibungslose Übergabe erfolgen kann, muss die Mietwohnung komplett sauber sein. Nur so lassen sich hohe Rechnungen für die Umzugsreinigung seitens des Vermieters vermeiden. Doch was bedeutet eigentlich «sauber» in Bezug auf den Umzug?  Ebenso sollten Sie sich bereits vor Ihrem Auszug die Frage stellen, ob Sie selbst Hand anlegen oder doch lieber andere putzen lassen möchten? Die Umzugsreinigung gehört zu den Spezialreinigungen in unserer Reinigungsfirma Ever Clean in Zürich.

Wie müssen Sie die Wohnung bei Umzug hinterlassen?

Im Mietvertrag steht meist nicht genau, wie die Wohnung bei Umzug hinterlassen werden muss. Daher sorgen wir an dieser Stelle für ein wenig Klarheit. Zunächst einmal muss die Mietwohnung bei der Übergabe komplett leer geräumt sein. Sämtliche Möbel und anderweitige Einrichtungsgegenstände, welche Sie beim Einzug mitgebracht haben, müssen Sie beim Auszug auch wieder entfernen. Diese Regelung betrifft insbesondere auch Lagerungsräume wie zum Beispiel die Garage, den Keller und den Estrich – Viele Mieter bedenken dies meist nicht. Was die Reinigung betrifft, sollten Sie im Hinblick auf den Umzug folgende Punkte erfüllen:

  • Der Boden der gesamten Wohnung auch im Keller, in der Garage und auf dem Estrich muss gründlich gesaugt werden. Flecken, die sich durch einfaches Absaugen nicht entfernen lassen, sollten am besten zusätzlich nass gewischt werden.
  • Ebenso sollten Sie auch grobe Verschmutzungen an den Wänden und Decken bestmöglich entfernen.
  • Spinnweben sind immer mal wieder in versteckten Ecken und Nischen vorzufinden – Diese müssen Sie ebenfalls bis zu Wohnungsübergabe beseitigen.
  • Gleiches gilt für grobe Verschmutzungen an den Fenstern und Türen.
  • Fegen oder Saugen Sie den Balkon- oder Terrassenboden. Auch hier sollten Sie gegebenenfalls auffallende Spinnweben entfernen.
  • Gibt es Einbauschränke, die Teil des Mietobjektes sind, so sollten Sie diese ebenfalls geputzt hinterlassen. Gleiches gilt für mitgemietete Küchen – Diese sollten Sie ebenfalls grob säubern.

Wichtig: Bei der Wohnungsreinigung muss zudem auf die Entfernung von Fettflecken und Verkalkungen im Bad und Küche geachtet werden. Diese Punkte werden bei der Umzugsreinigung meist nicht beachtet und stehen der Abnahme meist im Weg.

Unsere Reinigungstipps für die Umzugsreinigung

Durch schwere Möbel in den eigenen vier Wänden können Druckstellen auf dem Bodenteppich entstehen. Als Wundermittel gelten hierbei Eiswürfel. Hierfür legen Sie einfach einen Eiswürfel auf die flachgedrückte Stelle. Die Fasern des Teppichs stellen sich automatisch wieder auf, sobald das Eis schmilzt. Falls Sie Ihre Wohnung mit einem Filterbeutel-Staubsauger saugen, sollten Sie unbedingt einen Ersatzbeutel parat haben. Ebenso sollten Sie stets ausreichend Reinigungsmittel, Putzlappen und Wischtücher zur Verfügung haben. Schliesslich benötigt man bei einer Wohnungsreinigung oftmals ganz schön viele Hilfsmittel.

Was steht im Mietvertrag?

umzugsreinigung und endreinigung

Im Mietvertrag ist verankert, was bei einer Endreinigung zu beachten ist. (Bild: pixabay.com)

Werfen Sie unbedingt einen Blick in Ihren Mietvertrag. Dort finden Sie in den einzeln aufgelisteten Klauseln wichtige Informationen rund um die Umzugsreinigung, sodass Sie die anstehenden Reinigungsarbeiten optimal bestimmen können. Ist im Mietvertrag zum Beispiel festgelegt, dass Sie eine Nichtraucherwohnung bewohnen, sollten Sie unbedingt sämtliche Rückstände des Rauchens beseitigen. In diesem Fall gibt es mit Sicherheit auch einige Ablagerungen an den Wänden, die Sie vor Ihrem Auszug gründlich reinigen sollten. Ebenso sollte Sie im Mietvertrag nachlesen, ob dort etwas über das Entfernen von Dübellöchern geschrieben ist. Mitunter kann es sein, dass Sie diese ebenfalls entfernen müssen. Vielleicht sind Sie aber auch dazu verpflichtet, den Garten von Unkraut zu befreien oder die in der Mietwohnung befindlichen Teppiche und Gardinen zu reinigen? Um Missverständnisse und eventuelle Konflikte zu vermeiden, sollten Sie Ihren Mietvertrag daher unbedingt sorgfältig durchlesen.

Wichtig: Natürlich kann es auch sein, dass im Vertrag nichts über die Wohnungsreinigung festgehalten ist. In diesem Fall dürfen Sie aber keinesfalls davon ausgehen, dass Sie die Wohnung nicht reinigen müssen. Schliesslich gibt es keine ausdrückliche Regelung zur Abgabe. Das wiederum bedeutet, dass eine Mietwohnung immer sauber übergeben werden muss, auch wenn dies nicht im Vertrag festgehalten ist. Im Grunde genommen stellt eine garantierte Übernahme, eine Mindestanforderung dar, die der Mieter dem Vermieter schuldet. Grundsätzlich gilt daher: Die Räume sollten im Optimalfall genauso wie beim Einzug aussehen.

Was gehört zur Endreinigung dazu?

Folgende Punkte zählen in der Regel zur Umzugsreinigung, es sei denn sie sind vertraglich anders festgehalten:

  • Das Putzen von Fenstern
  • Das Schliessen von Dübellöchern
  • Die Entfernung von Unkraut auf dem Balkon oder der Terrasse
  • Die Tiefenreinigung des Teppichbodens
  • Das Reinigen von Rollläden
  • Das Entfernen von Nikotinrückständen, ausser es ist vertraglich geregelt. Jedoch ist das Rauchen in einer Wohnung in den meisten Fällen generell untersagt.

Reinigungsfirma Ever Clean für die Umzugsreinigung beauftragen

Ist Ihnen die Sache mit der Wohnungsreinigung schon förmlich über den Kopf gewachsen, haben Sie noch eine praktische Alternative in Aussicht. Sie können sämtliche Reinigungsarbeiten nämlich einfach uns überlassen. Dieser Schritt ist unserer Meinung nach sehr zu empfehlen, denn heutzutage haben nur die wenigsten Menschen Zeit für eine ausgiebige und gründliche Wohnungsreinigung. Exakt aus diesem Grund haben wir uns unter anderem auf die Umzugsreinigung spezialisiert. Dank dieser praktischen Alternative können sie unnötigen Stressfaktoren bestmöglich aus dem Weg gehen und sich voll und ganz auf Ihren Umzug konzentrieren. Einen weiteren Vorteil, den wir Ihnen bieten, stellt die daraus resultierende Sicherheit dar. Warum? Ganz einfach: Wir von der Reinigungsfirma Ever Clean in Zürich sorgen dafür, dass Sie Ihre Wohnung nach Ihrem Auszug frisch geputzt übergeben. So garantieren wir eine Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie. Wir von Ever Clean in Zürich, die sich unter anderem auch auf die Umzugsreinigung spezialisiert haben, bieten folgende Standardleistungen an:

  • Badreinigung
  • Schlafbereich
  • Wohnbereiche und Büros
  • Küchenreinigung

Wie Sie sehen können, haben Sie die Möglichkeit ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen alle nötigen Dienstleistungen auszuwählen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass wir mit professionellem Equipment ausgestattet sind. Hierzu zählen neben Staubsauger, Wischer und Fensterabzieher auch etwaige hochwertige Reinigungsmittel. Sie müssen sich also wirklich um rein gar nichts mehr kümmern und können das mühsame Putzen anderen überlassen. Gerne können Sie uns telefonisch unter 044 810 18 68 oder auch per Email unter info@ever-clean.ch erreichen. Alternativ können Sie uns auch einfach über unser Kontaktformular kontaktieren und einen Termin vereinbaren.

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